Führerscheinklassen
Führerscheinkategorie AM
Leichte Zweiradfahrzeuge der Klasse L1e-B gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von Zweirädern Dreirad- und Vierradfahrzeuge (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).
Dreiradmopeds der Klasse L2e gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von Zwei-, Dreirädern und Allradfahrzeuge (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei, drei -Rad- und Allradfahrzeuge (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52). Mindestalter: 16 Jahre. Eingeschlossene Klassen: keine
Führerscheinkategorie A1
Motorräder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistungsgewicht 0,1 kW / kg nicht überschreitet, und dreirädrige Fahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und ein Hubraum von mehr als 50 cm³ für Verbrennungsmotoren oder eine konstruktionsbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km / h und eine Leistung von bis zu 15 kW. Mindestalter: 16 Jahre. Inbegriffene Klasse: AM
Führerscheinklasse A2
Motorräder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,2 kW / kg nicht überschreitet, stammen nicht von einem Motorrad mit einer Motorleistung von mehr als 70 kW.
Übergangsrecht: Begrenzte Führerscheine der Klasse A, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (uneingeschränkt).
Mindestalter: 18 Jahre. Inbegriffene Klassen: A1 und AM
Führerschein Klasse A.
Motorräder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km / h, je nach Ausführung.
Mindestalter: 24 Jahre (für direkte Einreise), 20 Jahre (mit mindestens 2 Jahren vor Besitz der Klasse A2)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ für Verbrennungsmotoren oder einer konstruktionsbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km / h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
Führerschein Klasse B, BF17
Kraftfahrzeuge – mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer maximal zulässigen Masse von nicht mehr als 3.500 kg, die für den Transport von nicht mehr als acht Personen zusätzlich zum Fahrer ausgelegt und gebaut sind ( auch mit einem Anhänger mit einer maximal zulässigen Masse von nicht mehr als 750 kg oder mit einem Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 3.500 kg nicht überschreitet, und in Deutschland dreirädrigen Fahrzeugen in der Bei einem Kraftfahrzeug mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber des Führerscheins mindestens 21 Jahre alt ist.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “begleiteten Fahren mit 17”)
Eingeschlossene Klassen: AM und L.
Führerscheinkategorie B 96
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtanhängermasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer an “begleitetem Fahren mit 17”), vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich
Eingeschlossene Klassen: keine
Führerscheinklasse BE
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelauflieger, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers oder Sattelaufliegers 3 500 kg nicht überschreitet.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „begleiteten Fahren mit 17“), vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: keine
Führerscheinklasse C1
Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen der Kategorien AM, A1, A2, A, D1 und D mit einer maximal zulässigen Masse von mehr als 3 500 kg, jedoch nicht mehr als 7500 kg, die für höchstens acht Fahrzeuge ausgelegt sind Neben dem Fahrer werden auch Personen gebaut (auch mit einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg).
Mindestalter: 18 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: keine
Führerscheinklasse C1E
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der
Klasse C1 und ein Anhänger oder Sattelauflieger mit einer maximal zulässigen Masse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht überschreitet;
der Klasse B und eines Anhängers oder Sattelaufliegers mit einer zulässigen Masse von mehr als 3 500 kg, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht überschreitet.
Mindestalter: 18 Jahre, vorheriger Besitz eines C1-Führerscheins erforderlich
Eingeschlossene Klassen: BE und D1E, sofern der Eigentümer berechtigt ist, Fahrzeuge der Klasse D1 zu fahren.
Führerscheinklasse C.
Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A 2, A, D1 und D mit einer maximal zulässigen Masse von mehr als 3.500 kg, die für den Transport von nicht mehr als acht Personen ausgelegt und gebaut sind an den Fahrer (auch mit einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 21 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: C1
Führerscheinklasse CE
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelauflieger mit einem maximalen Besitz von 750 kg.
Mindestalter: 21 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse C gehört.
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T und DE
.
Führerscheinklasse D1
Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2, A, die für den Transport von nicht mehr als 16 Personen zusätzlich zum Fahrer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit ein Anhänger mit einer maximal zulässigen Masse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 21 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: keine
Führerscheinklasse D1E
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer maximal zulässigen Masse von mehr als 750 kg.
Mindestalter: 21 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse D1 erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: BE
Führerschein der Klasse D.
Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2, A, die für den Transport von mehr als acht Personen zusätzlich zum Fahrer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhängern mit einer maximal zulässigen Masse von nicht mehr als 750 kg) )
Mindestalter: 24 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich.
Eingeschlossene Klasse: D1
Führerscheinklasse DE
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer maximal zulässigen Masse von mehr als 750 kg.
Mindestalter: 24 Jahre, vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse D erforderlich.
Eingeschlossene Klasse: BE, D1E
Führerscheinklasse T.
Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km / h, wie von der Konstruktion bestimmt, und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km / h, wie von der Konstruktion bestimmt, die je nach Konstruktion , sind für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und werden für solche Zwecke verwendet (auch mit Anhängern).
Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km / h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km / h (bbH)
Inbegriffene Klasse: L, AM
Führerscheinklasse L.
Traktoren, die gemäß ihrer Konstruktion für den Einsatz in der Land- oder Forstwirtschaft bestimmt sind und für solche Zwecke verwendet werden, mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km / h, die durch die Konstruktion und die Kombination dieser Fahrzeuge und Anhänger bestimmt wird, sofern diese werden mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km / h sowie selbstfahrende Maschinen, selbstfahrende Mischförderer, Gabelstapler und andere Flurförderzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von jeweils nicht mehr als 25 km / h eingesetzt Kombinationen dieser Fahrzeuge und Anhänger, bestimmt durch das Design.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine